EUTB

Den EUTB-Stellen kommt eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung des BTHG zu.

Sie dürfen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers keine Rechtsdienstleistung erbringen,
sehen sich jedoch an vielen Stellen juristischen Fragestellungen gegenüber.
Unsere Seminare geben einen, für juristische Laien und Beratungspraktiker, wichtigen Überblick über das relevante Sozialrecht inklusive Verwaltungshandeln.
Die Abgrenzung zur Rechtsdienstleistung wird nahegebracht. Dies dient auch der Vermeidung zivilrechtlicher Haftungsrisiken.