Sozialrecht Intensiv

Intensivseminare zu den einzelnen Sozialgesetzbüchern

SGB II (Grundsicherung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung),
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, SGB IX (Reha, BTHG; Schwerbehindertenrecht), SGB XI (Pflege),
SGB XII (Sozialhilfe), SGB XIV (soziale Entschädigung)

Im Mittelpunkt dieses Intensivseminars für Beschäftigte in sozialen Berufen steht das Sozialversicherungsrecht:

- gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)

- Umgang mit unversicherten Personen im SGB V

- soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

Im Mittelpunkt dieses Intensivseminars für Beschäftigte in sozialen Berufen steht das Sozialversicherungsrecht:

- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)

- Arbeitslosenversicherung (SGB III)

Opfer einer Gewalttat sollen schneller und zielgerichteter als bisher Leistungen erhalten. Auch wurde der Gewaltbegriff erweitert und gilt nunmehr auch für Opfer von psychischen Gewalttaten.

Das Intensiv-Seminar baut auf Vorwissen der Teilnehmer zu den Inhalten des Grundlagenseminars auf!
Fragen zu den Themen und Inhalten des Grundlagenseminars können nicht besprochen werden.

Inklusion im Arbeitsleben

Inklusion ist nicht auf Werkstätten für behinderte Menschen beschränkt. Der Gesetzgeber will, dass inklusive Arbeitswelten überall entstehen. Arbeit bedeutet für behinderte Menschen Teilhabe und eröffnet Gestaltungsfreiräume.