Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 3)

Inklusion im Arbeitsleben

Inklusion ist nicht auf Werkstätten für behinderte Menschen beschränkt. Der Gesetzgeber will, dass inklusive Arbeitswelten überall entstehen. Arbeit bedeutet für behinderte Menschen Teilhabe und eröffnet Gestaltungsfreiräume.

Inklusion im Arbeitsleben erfolgreich umsetzen

Das Seminar befasst sich insbesondere mit:

  • Die Rechtlichen Grundlagen BTHG/SGB IX

  • Der Begriff der Behinderung: GdB und Gleichstellung

  • Feststellungsverfahren, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen

  • Die Rechte schwerbehinderter/gleichgestellter Arbeitnehmer

    • Kündigungsschutz

    • Behindertengerechter Arbeitsplatz

    • Berufliche Förderung im Betrieb

    • Urlaub

  • Die Prävention/BEM: Behinderung verhindern und Arbeitsplätze erhalten

  • Die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers: Aufgaben und Chancen

  • Die betrieblichen Partner: Betriebs-/Personalrat, SBV, Inklusionsbeauftragte

  • Die außerbetrieblichen Partner: Inklusionsamt, Inklusionsfachdienste, Reha-Träger

  • Die Inklusionsvereinbarung: Ziele zur behindertengerechten Gestaltung gemeinsam definieren

Zu den oben genannten Themen werden auch relevante Urteile des Bundessozialgerichts vorgestellt und die gültigen neuen Gesetze und Verordnungen.