SGB XIV – soziales Entschädigungsrecht

Opfer einer Gewalttat sollen schneller und zielgerichteter als bisher Leistungen erhalten. Auch wurde der Gewaltbegriff erweitert und gilt nunmehr auch für Opfer von psychischen Gewalttaten.

Der Gesetzgeber hat nunmehr mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts das Sozialrecht um das SGB XIV erweitert. Opfer einer Gewalttat sollen schneller und zielgerichteter als bisher Leistungen erhalten. Auch wurde der Gewaltbegriff erweitert und gilt nunmehr auch für Opfer von psychischen Gewalttaten. Das Seminar behandelt u.a. folgende Themen:

  • Gewaltbegriff und damit einhergehend Erörterung des leistungsberechtigten Personenkreises

  • Allgemeine Leistungsgrundsätze (Antrag, Zuständigkeit etc.)

  • Leistungen, insbesondere Leistungen der Schnellen Hilfe (Trauma Ambulanz), Fallmanagement etc.

  • Ausschluss von Ansprüchen/Versagung von Leistungen

  • Nachweispflicht, Erstattung Kosten selbst beschaffter Krankenbehandlung

  • Leistungen zur Teilhabe

  • Leistungen zur Pflegebedürftigkeit

  • Entschädigungszahlungen

  • Ausgleich von Einkommensverlusten

  • Besondere Leistungen im Einzelfall

  • Härtefallregelung

  • Einsatz von Einkommen und Vermögen

  • Besitzstandschutz für Leistungsbezieher nach dem BVG

  • Besonderheiten beim zeitlichen Geltungsbereich